12 Juni 2025 2 min read Auskunft verweigert – weil die Wahrheit stört? Bis 2022 war es kein Problem, die Vornamen von Tatverdächtigen zu nennen – jetzt ist es „aus Persönlichkeitsrechten“ nicht mehr möglich. Seltsam, oder? Anna Scherer This post is for subscribers only Subscribe now Already have an account? Sign in